Übergang an die auf die Grundschule aufbauenden Schulen - Aufnahmeverfahren
Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotenzial des Kindes betrachtet. Es wird über die möglichen Angebote aufgeklärt und die Auswirkungen der Entscheidung der Erziehungsberechtigten werden dargelegt.
Das „Neue Aufnahmeverfahren in Baden-Württemberg (NAVi 4 BW)“ ab dem Schuljahr 2024/2025 setzt sich zusammen aus:
Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
Kompass 4 / Kompetenzmessung (Überprüfung der fachlichen und überfachlichen Kompetenz) für alle Schülerinnen und Schüler (mit Ausnahme von Schülerinnen und Schüler in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten),
Informations- und Beratungsgesprächen durch die Klassenlehrkräfte,
der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz auf Grundlage der in Klasse 4 erreichten Noten sowie der überfachlichen Kompetenzen,
dem Elternwillen,
und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: dem Potenzialtest.