Übergang an die auf die Grundschule aufbauenden Schulen - Aufnahmeverfahren
Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotenzial des Kindes betrachtet. Es wird über die möglichen Angebote aufgeklärt und die Auswirkungen der Entscheidung der Erziehungsberechtigten werden dargelegt.
Die Grundschule erteilt eine Empfehlung, welche weiterführende Schulart das Kind aus pädagogisch-fachlicher Sicht besuchen soll (Grundschulempfehlung). Die Erziehungsberechtigten legen als Teil der Anmeldung die Grundschulempfehlung der weiterführenden Schule vor. Die freie Entscheidung der Erziehungsberechtigten für eine der auf der Grundschule aufbauenden Schularten bleibt hiervon unberührt.